Eigenverantwortliches Arbeiten an BBS
Die folgenden Seiten bieten einen Überblick über das eigenverantwortliche Arbeiten an BBS, welches in einer Verwaltungsvorschrift (VV EvA BBS) genauer definiert ist. Diese Verwaltungsvorschrift legt Richtlinien für die Selbstständigkeit der berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz fest und betrifft sowohl die Organisations- und Personalentwicklung als auch die Entwicklung der Lehr- und Lernkultur. Sie definiert neben der Einführung von Qualitätsmanagementsystemen auch die Durchführtung regelmäßiger externer Evaluationen. Zudem wird die Bereitstellung von Budgets für Personalkosten und die Schulentwicklung geregelt. Die Beratungs- und Fortbildungsstelle am Referat 1.22 des Pädagogischen Landesinstituts unterstützt eigenverantwortlich arbeitende berufsbildende Schulen bei der Erfüllung dieser Aufgaben.